Zeugnisverwaltung ZH: Informationen zu den Absenzen/Jokertagen

Geändert am: Di, 2 Jul, 2024 um 1:13 NACHMITTAGS

Da es oft Verwirrung bezüglich Jokertagen und den ausgewiesenen Absenz-Halbtagen im Zeugnis kommt, empfiehlt es sich, die Informationen vom VSA dazu zu lesen: 


Informationen zu Jokertagen/Absenzen


Die wichtigste Aussagen sind folgende: 

Im Zeugnisformular sind die Jokertage nicht zu berücksichtigen, werden also nicht als Absenz geführt. 


Bei der Übernahme der Absenzen ins Zeugnis werden deshalb Jokertage bei der Berechnung der Halbtage nicht berücksichtigt


Jokertage werden immer als Ganztage gezählt, auch wenn der Jokertag auf einen Tag fällt, an dem z.B. nur am Morgen Unterricht wäre. Wenn in Escola der Jokertag als Halbtag (oder nur als einzelne Lektionen) eingetragen wird, gilt er trotzdem als Ganztag.

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