Folgende Weisungen gelten gemäss VSA:
1. Grundsatz
Im Zeugnis werden nur diejenigen Fächer aufgeführt, die auch unterrichtet werden.
Dies bedeutet: Bei Fachbereichen, welche nicht unterrichtet werden, darf kein Eintrag erfasst werden. Auf escola ist immer "(ohne Eintrag)" zu wählen, damit das Fach auf dem Zeugnis nicht erscheint:
2. Fächer mit einer Leistungsnote
In allen Fächern, die gemäss Vollzugsvorschriften mit einer Leistungsnote zu beurteilen sind, ist eine Note einzutragen.
Zum Beispiel:
3. Fächer ohne Leistungsnote
In Fachbereichen ohne Notenpflicht erfolgt der Eintrag „nicht benotet“.
Dies bedeutet: Bei Fachbereichen, welche nicht benotet werden, ist auf escola immer "nicht benotet" zu wählen:
Bezeichnungen wie «besucht» sind seit dem Schuljahr 2017/18 nicht mehr zulässig (Information vom VSA Zürich. |
4. Notenverzicht
Bei Notenverzicht erscheint «-» im Zeugnis anstelle einer Note.
Dies bedeutet: Bei Fachbereichen mit Notenverzicht ist auf escola «-» zu wählen:
5. Dispensation
Bei Dispensationen erscheint «-» im Zeugnis anstelle einer Note. "Dispensiert" ist nicht mehr zulässig in den Zürcher Zeugnissen.
Dies bedeutet: Bei Fachbereichen mit Notenverzicht ist auf escola «-» zu wählen.
Ein Verzicht auf Beurteilung wegen einer Dispensation ist unter "Bemerkungen" zu begründen. Beispiele:
"Bewegung und Sport: Dispensation gemäss § 29 a der Volksschulverordnung (aufgrund eines Sporttalents)".
Oder auch:
"Bewegung und Sport: Dispensation gemäss § 29a der Volksschulverordnung aufgrund eines Sporttalents zugunsten des Trainings im Nachwuchskader Kunstturnen".
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