Wer hat die Berechtigung für welche Massnahmen bei welchen SuS?

Geändert am: Fr, 29 Sep, 2023 um 2:02 NACHMITTAGS

Bei den Sonderpädagogischen Massnahmen gibt es ein komplexes Berechtigungssystem. Dabei wird sichergestellt, dass jeder Benutzer nur die Abklärungen/Massnahmen sieht oder genehmigen darf, für die er auch die entsprechenden Rechte hat.

Einsicht in die Abklärungen/Massnahmen
Folgend wird beschrieben, welche Personen Einsicht in die Abklärungen/Massnahmen von welchen SuS haben und damit auch die Berechtigung haben, Abklärungen/Massnahmen für diese SuS zu beantragen:

  • Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen
    Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen haben Einsicht in alle Abklärungen/Massnahmen von allen SuS aus Ihren Klassen. Fachlehrpersonen der Arbeitsgruppen haben keinen Zugriff.
  • Förderplanungsteam
    Alle Personen welche im Fördperplanungs-Team eines SuS sind, haben Einsicht in die Abklärungen/Massnahmen dieser SuS.
  • Antrags-Verantwortliche-Personen
    Antrags-Verantwortliche-Personen haben Einsicht in alle Abklärungen/Massnahmen für welche Sie verantwortlich sind. Beispielsweise könnte dies folgendermassen konfiguriert sein: Die Logopädin sieht alle «Logopädie-Abklärungen» von allen SuS. Allerdings sieht sie keine anderen Abklärungen/Massnahmen von den SuS.
  • Massnahmen-Manager
    Massnahmen-Manager haben Einsicht in alle Abklärungen/Massnahmen der ihnen zugewiesenen Schuleinheit

Administratoren, Superadministratoren, Förderplanungs-Konfiguratoren und Fördperplanungs-Super-Konfiguratoren haben grundsätzlich keinen Zugriff auf die Massnahmen und benötigen ebenfalls eine der oben beschrieben Rollen. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sie sich autonom eine dieser Rollen zuweisen können.



Massnahmen genehmigen, ablehnen und auf die Warteliste setzen
Folgende Personen oder Funkionen haben die Rechte Massnahmen zu genehmigen, abzulehnen oder auf die Warteliste zu setzen.

  • Antrags-Verantwortliche-Personen
    Die meisten Abklärungen/Massnahmen haben Antrags-Verantwortliche-Personen welche die Abklärung/Massnahme genehmigen oder ablehnen dürfen. Diese sind beim Erstellen der Massnahme sichtbar (Falls Sie selbst die Massnahme genehmigen dürfen, werden diese nicht eingeblendet). Alle angezeigten Personen dürfen den Antrag bewilligen. Alle Personen welche Sie selektieren, erhalten zusätzlich eine Mail-Benachrichtigung.
  • Massnahmen-Manager
    Massnahmen-Manager können pro Schuleinheit definiert werden und haben die Berechtigung alle Abklärungen/Massnahmen der Schuleinheit zu bewilligen. Mehr dazu im FAQ-Artikel: Was sind Massnahmen-Manager?


  • Massnahmen ohne Antrag
    Es gibt Abklärungen/Massnahmen bei denen kein Antrag gestellt werden muss und die Abklärung/Massnahme direkt von einem selbst genehmigt werden kann.



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